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Vorsicht:
Abmahnungen voraus

15.10.2020

wein.plus hilft Business Premium-Mitgliedern

Die gute Nachricht vorweg: Am 10.09.2020 wurde das Gesetz gegen den Missbrauch von Abmahnungen vom Bundestag verabschiedet: "Abmahnungen sollen im Interesse eines rechtsneutralen Wettbewerbs beziehungsweise der Durchsetzung von Verbraucherrecht erfolgen und nicht zur Generierung von Aufwendungsersatz und Vertragsstrafen genutzt werden." So lautet die Begründung der ehemaligen Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD).

Mithilfe des neuen Gesetzes sollen höhere Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen, die Verringerung finanzieller Anreize für Abmahnungen, mehr Transparenz sowie vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen einen deutlich verbesserten Schutz gegen missbräuchliche Abmahnungen bewirkt werden. Das Ziel: den Abmahnmissbrauch halbieren. Daher ist es eine gute Sache, dass der Bundestag den Abmahnmissbrauch aus Gewinninteresse endlich als regelungsbedürftige Tatsache anerkennt und bekämpfen will - theoretisch.

Neues Gesetz wird Abmahnwesen kaum eindämmen

Praktisch ist es jedoch etwas anderes. Auch bei gedeckelten Vertragsstrafen von 1.000 Euro wird den klassischen Abmahnern auch weiterhin ein überwiegend finanzielles Interesse nicht abzusprechen sein. Im nun rechtlich klar umrissenen Rahmen dürfen sie deshalb auch weiterhin Verstöße gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten sowie DSGVO-Verstöße bei kleinen Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern ungehemmt und massenhaft abmahnen. Denn leider sind die Voraussetzungen für die Qualifizierung der Verbände im Gesetz als "Abmahnbefugte" so weit gefasst, dass auch zukünftig die eigentlichen schwarzen Schafe durch das Raster fallen werden. Zwar soll es eine Kontrolle durch das Bundesamt für Justiz (BfJ) geben, aber die erfolgt lediglich auf der Grundlage von Selbstauskünften der Verbände zu ihrem Abmahn-Verhalten - sonstige Kontrollen, etwa die Einführung eine Online-Melderegisters für Abmahnungen, wurden nicht ins neue Gesetz aufgenommen.

Betroffene wein.plus-Mitglieder erhalten kostenfreie, kompetente Hilfe

Dennoch berichtet der spezialisierte Rechtsanwalt Hans-Peter Kröger, dass immer noch fast täglich Abmahnungen unseriöser Anwaltskanzleien und Abmahnvereinen viele Weinhändler in die Knie zwingen, weil sie nicht die finanziellen und personellen Ressourcen für einen Gerichtsprozess aufbringen können. Ihnen bleibt häufig nur die Möglichkeit, in zähe und aufreibende Verhandlungen mit den Abmahnern zu gehen, um zumindest die Kosten zu reduzieren und die geforderte Unterlassungserklärung zu modifizieren. Denn einmal unterschrieben kann die strafbewehrte Unterlassungserklärung zu einem existenzgefährdenden Bumerang für die Onlineshop-Betreiber werden - ein Leben lang. Dass das nicht passiert, wird fortan das Online-Geschäftsleben der Händler bestimmen. Aus diesem Gund hat wein.plus für seine Business Premium-Mitglieder eine Kooperation mit dem in diesem Thema seit vielen Jahren erfahrenen Anwalt vereinbart: Sollte eine Abmahnung eingehen, so berät Hans-Peter Kröger sie kostenfrei und unverbindlich über die Rechtslage sowie die richtige Strategie im individuellen Fall. Dazu bietet er den Mitgliedern in den allermeisten Fällen zudem einen besonders günstigen Pauschalpreis an, der deutlich unter den sonst üblichen Gebühren liegt.

Aktuell beschäftigen Kröger massiv die Wettbewerbszentrale (Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V.), der VSV (Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.) und der IDO (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online- Unternehmen e.V.). Sie mahnen nicht nur in gleicher Frequenz wie bisher ab, sondern machen zudem Vertragsstrafen geltend. "Wie wir wissen, sind nicht die - oft leider berechtigten - Abmahnungen das Problem, sondern die oft mehrere tausend Euro teuren Vertragsstrafen, die bei jedem erneuten Fehler aufgrund der zuvor abgegebenen Unterlassungserklärung geltend gemacht werden", betont Hans-Peter Kröger.

Weitere Informationen: https://magazin.wein.plus

 

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